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Pedelecs: Definition, Namen und Eigenschaften
Das Pedelec ist eine Abkürzung für Pedal Electric Cycle. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich um elektrisch unterstützte Fahrräder, bei denen der Elektromotor erst dann aktiv wird, wenn die Pedale betätigt werden. Umgangssprachlich ist das Pedelec auch als e-Bike bekannt. Im engeren Sinne sind e-Bikes jedoch nur solche Fahrräder, die auch ohne Pedalbetätigung elektrische Leistung liefern. Eine Besonderheit sind die schnellen S-Pedelecs, die unter anderem einer Versicherung und einer Betriebserlaubnis bedürfen.
Pedelecs im Überblick
Das Pedelec bietet eine komfortable Elektromotor-Unterstützung, sobald Radler in die Pedale treten. Typischerweise bieten Pedelecs eine Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Solche Pedelecs sind rechtlich als Fahrrad zu bewerten. Sie bedürfen entsprechend keiner eigenen Zulassung und keiner Versicherung. Sie dürfen ohne Führerschein bewegt werden. Davon zu unterscheiden sind die bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahrenden S-Pedelecs die als Kraftfahrzeuge gelten. Die wesentliche Eigenschaft des Pedelecs ist, dass Radler selbst entscheiden, wie viel Motorunterstützung sie beim Fahren zulassen wollen. Wer ganz auf die Unterstützung verzichten möchte, kann diese auch ausschalten.
Begriffliche Abgrenzung: Pedelec, S-Pedelec und e-Bike
Der Begriff Pedelec umfasst die meisten Fahrzeuge, die im allgemeinen Sprachgebrauch als e-Bike bezeichnet werden. Dies ist streng genommen nicht richtig, da das e-Bike im engeren Sinne ohne Tretbewegungen auskommt. Dennoch hat sich der Begriff e-Bike umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für Pedelecs, S-Pedelecs und e-Bikes im engeren Sinne durchgesetzt.
Das Pedelec im eigentlichen Sinne ist die mit großem Abstand meistverkaufte Art von Fahrrad mit Elektromotor. Das Pedal Electric Cycle wird in erster Linie mit Muskelkraft angetrieben. Bis zu einem Tempo von 25 Kilometern pro Stunde kommt es zur Unterstützung durch einen Elektromotor. Dieser bietet bis zu 250 Watt an Leistung. Bis zu dieser Leistungsgrenze ist keine Typengenehmigung beziehungsweise Zulassung erforderlich. Ebenso bedürfen sie keines Führerscheins. Einige Pedelecs verfügen über eine Art Anfahrhilfe. Diese kann das Rad bis zu einer Geschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde auch ohne eigene Muskelkraft unterstützen. In der Handhabung unterscheiden sich Pedelecs kaum vom herkömmlichen Fahrrad. Pedelecs finden sich in nahezu sämtlichen Ausführungen, in denen es auch andere Fahrräder gibt, so etwa als Mountainbike oder Tourenrad.
Die Abkürzung S-Pedelec steht für schnelle Pedelecs. Diese verfügen über eine deutlich erhöhte Motorleistung und gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder. Mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt unterstützen sie Fahrer bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde. S-Pedelecs bedürfen einer Typengenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis. Außerdem benötigen Fahrer mindestens einen Führerschein der Klasse AM (leichte Krafträder). Ebenso schreibt die StVO einen geeigneten Schutzhelm vor, wenn ein S-Pedelec bewegt wird. Für Radwege sind S-Pedelecs nicht vorgesehen beziehungsweise dürfen sie dort nicht bewegt werden.
e-Bikes im engeren Sinne sind Fahrräder, die auch rein elektrisch fahren können, also nicht auf Tretbewegungen angewiesen sind. Das Bewegen eines solchen Rads bedarf in einer Typengenehmigung beziehungsweise einer Betriebserlaubnis. In Abhängigkeit der Nennleistung und der maximalen Geschwindigkeit ist zudem ein Führerschein der Klasse AM beziehungsweise eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Ebenso bedürfen e-Bikes im engeren Sinne einer Versicherung. Handelt es sich um e-Bikes mit einer Nennleistung von mehr als 500 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern, so besteht Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts normalerweise nicht befahren werden, es sei denn sie sind explizit für e-Bikes freigegeben.